BGBl. II Nr. 491/2006
Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Flexibilisierungsklausel - Bestimmung des Bundesinstitutes für Erwachsenenbildung St. Wolfgang als Organisationseinheit
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§ 12geändert
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