BGBl. II Nr. 56/2006
Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Bauten und andere Anlagen in Kohlenwasserstoff-Bergbaugebieten
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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Sicherheitsabstände zu Anlagen des Kohlenwasserstoffbergbaus und zu Anlagen für vergleichbare Tätigkeiten
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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§ 7neu
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