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BGBl. III Nr. 112/2006

kundgemacht 03.07.2006 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 112/2006× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 3 neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 1↗RIS↗

ARTIKEL 1

Auf landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Libanon werden bei der Einfuhr in die Gemeinschaft die in Anhang 1 dieses Protokolls aufgeführten Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben.