regelmäßiger wirtschaftlicher Dialog zwischen den Vertragsparteien, der alle Bereiche der Gesamtwirtschaftspolitik umfasst;
BGBl. III Nr. 112/2006
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 42neu
ARTIKEL 42
Methoden und Modalitäten
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird insbesondere mit folgenden Mitteln durchgeführt:
- Litera a
- Litera bregelmäßiger Informations- und Meinungsaustausch in allen Bereichen der Zusammenarbeit, einschließlich Treffen von Beamten und Fachleuten;
- Litera cBeratung, Vermittlung von Fachwissen und Ausbildung;
- Litera dDurchführung gemeinsamer Maßnahmen, z. B. Seminare und Workshops;
- Litera etechnische und administrative Hilfe sowie Hilfe bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften;
- Litera fVerbreitung von Informationen über die Zusammenarbeit.