den Aufbau ständiger Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu fördern, insbesondere durch
- StrichaufzählungZugang Libanons zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der Bestimmungen der Gemeinschaft über die Beteiligung von Drittstaaten an diesen Programmen,
- StrichaufzählungBeteiligung Libanons an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit, – Förderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;