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BGBl. III Nr. 112/2006

kundgemacht 03.07.2006 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 112/2006× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon neu § 0↗RIS↗
Art. 91neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 91↗RIS↗

ARTIKEL 91

Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in arabischer, dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Es wird beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt.