Absatz eins,Jede Vertragspartei gewährleistet, dass jede nicht-automatisierte Übermittlung und jeder nicht-automatisierte Empfang von personenbezogenen Daten durch die anfragende und die Datei führende Stelle zur Kontrolle der Zulässigkeit der Übermittlung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst folgende Angaben:
1. den Anlass der Übermittlung,
2. die übermittelten Daten,
3. das Datum der Übermittlung und
4. die Bezeichnung oder Kennung der anfragenden und der Datei führenden Stelle.