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BGBl. III Nr. 173/2006

kundgemacht 16.11.2006 RIS↗
Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Memorandum zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Minister für Infrastruktur und Verkehr der Italienischen Republik über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission
Kundmachung BGBl. III Nr. 173/2006× zu Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit im Rahmen einer Bilateralen Kommission neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 17.11.2006 · idF BGBl. III Nr. 173/2006 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2 – Aufgaben der CB

Die CB hat folgende Aufgaben:

  • Strichaufzählung
    Förderung der Koordinierung aller Tätigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit der Realisierung des gemeinsamen Teils des Brenner Basistunnels;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung und Übermittlung von nicht bindenden Vorgaben an die BBT EWIV bzw. an die zu gründende Gesellschaft (SE) zur bestmöglichen Realisierung der Tätigkeiten der Phase römisch zwei;
  • Strichaufzählung
    Monitoring der durch die Memoranden der Verkehrsminister festgelegten Vorgaben, insbesondere der zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung.