Absatz eins,Dieses Abkommen bezieht sich
- Ziffer einsauf die österreichischen Rechtsvorschriften über
- Litera idie Krankenversicherung,
- Sub-Litera, i, idie Unfallversicherung,
- iiidie Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat,
- Sub-Litera, i, vdas Arbeitslosengeld;
- Ziffer 2auf die rumänischen Rechtsvorschriften über
- Litera idie Zahlungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgrund von gewöhnlichen Krankheiten, Unfällen mit Ausnahme von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
- Sub-Litera, i, idie Geldleistungen für die Vorbeugung von Erkrankungen und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit,
- iiidie Mutterschaftszahlungen,
- Sub-Litera, i, vdie Alterspensionen,
- Litera vdie Frühpensionen,
- Sub-Litera, v, idie Invaliditätspensionen,
- viidie Hinterbliebenenpensionen,
- viiidie Hilfeleistungen im Todesfall,
- Sub-Litera, i, xdas Arbeitslosengeld,
- Litera xdie Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft und
- Sub-Litera, x, idie Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.