für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
BGBl. III Nr. 174/2006
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
- Ziffer eins
- Ziffer 2für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den in Ziffer 1 bezeichneten Personen ableiten.