Absatz eins,Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
BGBl. III Nr. 176/2006
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 29neu
Artikel 29
INKRAFTTRETEN
- Absatz 2,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden sodann erstmals Anwendung:
- Litera ain Bezug auf die an der Quelle erhobenen Steuern für Beträge, die am oder nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gezahlt oder gutgeschrieben werden;
- Litera bin Bezug auf die übrigen Steuern für Steuern, die für das Kalenderjahr erhoben werden, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist oder für Wirtschaftsjahre, die in diesem Jahr begonnen haben.