Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 177/2006

kundgemacht 16.11.2006 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse
Kundmachung BGBl. III Nr. 177/2006× zu Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwirklichung eines Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 01.07.2006 · idF BGBl. III Nr. 177/2006 Art. 4↗RIS↗

KAPITEL römisch zwei
Phase II

Artikel 4 – Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitende Arbeiten zur Realisierung des gemeinsamen Teils

Gegenstand dieses Kapitels ist die Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Studien, Erkundungen, Untersuchungen und vorbereitenden Arbeiten der Phase römisch zwei, die bereits am 1. April 2003 begonnen hat, sowie der Finanzierungsstudien zur Realisierung des gemeinsamen Teils zwischen Innsbruck und Franzensfeste. Diese Phase soll innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.

Die oben genannten Arbeiten beinhalten insbesondere:

  1. Litera a
    die Erstellung des Einreichprojekts;
  2. Litera b
    das Erlangen aller Genehmigungen einschließlich jener zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in beiden Staaten;
  3. Litera c
    die Ausführung weiterführender Erkundungsarbeiten;
  4. Litera d
    die Vorlage eines Finanzierungskonzepts für den gemeinsamen Teil, einschließlich der Modalitäten zur Konzession;
  5. Litera e
    vorbereitende Maßnahmen für die Bauarbeiten;
  6. Litera f
    darüber hinaus die Durchführung ergänzender Studien und die Festlegung von Erkundungen, Bauwerken und zusätzlicher Anlagen, wenn die ursprünglich geplanten Anlagen sich als unzulänglich und inadäquat erweisen.