Absatz eins,Jede Vertragspartei des Übereinkommens kann ihre Zustimmung, durch dieses Protokoll einschließlich der Anhänge römisch eins und römisch zwei gebunden zu sein, bekunden durch
- Litera adie Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Ratifikation,
- Litera bdie Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, nachdem sie das Protokoll unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet hat, oder
- Litera cden Beitritt.