den Aufbau ständiger Verbindungen zwischen den Wissenschaftlern der Vertragsparteien zu fördern, insbesondere durch
- StrichaufzählungZugang Algeriens zu den Gemeinschaftsprogrammen für Forschung und technologische Entwicklung nach Maßgabe der Bestimmungen der Gemeinschaft über die Beteiligung von Drittstaaten an diesen Programmen,
- StrichaufzählungBeteiligung Algeriens an Netzen für dezentrale Zusammenarbeit,
- StrichaufzählungFörderung von Synergieeffekten zwischen Ausbildung und Forschung;