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BGBl. III Nr. 46/2006

kundgemacht 09.03.2006 RIS↗Parlament↗
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Kundmachung BGBl. III Nr. 46/2006× zu Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien neu § 0↗RIS↗
Art. 52neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 46/2006 Art. 52↗RIS↗

ARTIKEL 52

Umwelt

(1)         Die Vertragsparteien fördern die Zusammenarbeit bei der Verhinderung einer Verschlechterung der Umweltlage, der Überwachung der Verschmutzung und der rationellen Nutzung der natürlichen Ressourcen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen und die Qualität der Umwelt und den Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.

(2)         Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf Folgendes:

  • Strichaufzählung
    Desertifikation;
  • Strichaufzählung
    rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen;
  • Strichaufzählung
    Versalzung;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Qualität von Boden und Wasser;
  • Strichaufzählung
    geeignete Nutzung von Energie und Verkehr;
  • Strichaufzählung
    Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf die Umwelt im Allgemeinen und auf die Sicherheit von Industrieanlagen im Besonderen;
  • Strichaufzählung
    Abfallwirtschaft, insbesondere Bewirtschaftung giftiger Abfälle;
  • Strichaufzählung
    integrierte Bewirtschaftung empfindlicher Gebiete;
  • Strichaufzählung
    Überwachung und Verhinderung der Verschmutzung in den Städten, der Verschmutzung durch die Industrie und der Meeresverschmutzung;
  • Strichaufzählung
    Einsatz fortschrittlicher Instrumente der Umweltpflege und -überwachung, insbesondere Einsatz des Umweltinformationssystems und der Umweltverträglichkeitsprüfung;
  • Strichaufzählung
    technische Hilfe, insbesondere zur Erhaltung der Artenvielfalt.