Intensivierung des Informationsaustauschs über Ströme und Politik in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk;
BGBl. III Nr. 46/2006
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 62neu
ARTIKEL 62 |
Tourismus und Handwerk |
Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird vorrangig Folgendes angestrebt:
- Strichaufzählung
- StrichaufzählungIntensivierung der Ausbildung in Hotelmanagement und –verwaltung und der Ausbildung in anderen Tourismus- und Handwerksberufen;
- StrichaufzählungFörderung des Erfahrungsaustauschs, um die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten;
- StrichaufzählungFörderung des Jugendtourismus;
- StrichaufzählungUnterstützung Algeriens bei der besseren Nutzung seines Potenzials in den Bereichen Tourismus, Kurbäderwesen und Handwerk und bei der Verbesserung des Image seiner Tourismusprodukte;
- StrichaufzählungUnterstützung der Privatisierung.