Förderung der Verbesserung der Lebensbedingungen, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Ausbildung vor allem in den Auswanderungsgebieten;
BGBl. III Nr. 46/2006
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 74neu
KAPITEL 3 |
MASSNAHMEN DER ZUSAMMENARBEIT IM SOZIALEN BEREICH |
ARTIKEL 74 |
(1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der sozialen Entwicklung an, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muss. Sie erheben insbesondere die Achtung der sozialen Grundrechte zur Priorität.
(2) Zur Konsolidierung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im sozialen Bereich werden Projekte und Programme in den Bereichen durchgeführt, die für sie von Interesse sind.
In diesem Zusammenhang haben folgende Maßnahmen Vorrang:
- Litera a
- Litera bWiedereingliederung von Personen, die wegen des Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften des betreffenden Staates rückgeführt wurden;
- Litera cTätigung ertragbringender Investitionen oder Gründung von Unternehmen in Algerien durch sich legal in der Gemeinschaft aufhaltende algerische Arbeitnehmer,
- Litera dFörderung der Rolle der Frau in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere durch Bildung und die Medien, im Rahmen der Politik Algeriens in diesem Bereich;
- Litera eUnterstützung der algerischen Programme für Familienplanung und den Schutz von Mutter und Kind;
- Litera fVerbesserung des Systems der sozialen Sicherheit und des Gesundheitswesens;
- Litera gDurchführung und Finanzierung von Austausch- und Freizeitprogrammen für gemischte Gruppen von in den Mitgliedstaaten ansässigen europäischen und algerischen Jugendlichen, um die Kenntnis der Kultur des anderen und die Toleranz zu fördern;
- Litera hVerbesserung der Lebensbedingungen in benachteiligten Gebieten;
- Litera iFörderung des sozioprofessionellen Dialogs;
- Litera jFörderung der Achtung der Menschenrechte im sozioprofessionellen Bereich;
- Litera kLeistung eines Beitrags zur Entwicklung des Wohnungswesens, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus;
- Litera lMilderung der negativen Auswirkungen einer Anpassung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen;
- Litera mVerbesserung des Berufsbildungssystems.