BGBl. III Nr. 72/2006
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen
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Art. 1neu
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Art. 2neu
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Art. 3neu
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