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BGBl. III Nr. 72/2006

kundgemacht 25.04.2006
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Grametten - Nová Bystrice
Kundmachung BGBl. III Nr. 72/2006× zu Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung von vorgeschobenen Grenzabfertigungsstellen neu