BGBl. III Nr. 99/2006
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität
Änderungen durch diese Kundmachung
Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
aufgehoben
Art. 2aufgehoben
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