Absatz eins,Die Richtlinien enthalten die näheren Bestimmungen, unter denen Förderungen gewährt werden können, wie insbesondere über
- Ziffer einsden Gegenstand der Förderung,
- Ziffer 2die anrechenbaren Kosten,
- Ziffer 3die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Förderwerber,
- Ziffer 4das Ausmaß und die Art der Förderung sowie
- Ziffer 5das Verfahren, insbesondere in Bezug auf
- Litera adas Ansuchen (Art, Inhalt und Ausstattung der Unterlagen),
- Litera bdie Bewertung der Förderansuchen und die Evaluierungsgrundsätze
- Litera cden Auszahlungsmodus,
- Litera ddie Berichtslegung (Kontrollrechte) sowie
- Litera edie Einstellung und Rückforderung der Förderung.