BGBl. I Nr. 42/2007
Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
(Verfassungsbestimmung)
Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in Artikel römisch zwei, des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich deren das B-VG etwas anderes vorsieht. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.