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BGBl. II Nr. 102/2007

kundgemacht 04.05.2007
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, dass die Worte „Universitäten, Hochschulen,“ in § 1 der Verordnung über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als gesetzwidrig aufgehoben werden
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, dass die Worte „Universitäten, Hochschulen,“ in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowohl in der Stammfassung, BGBl. II Nr. 287/1997, als auch in der Fassung BGBl. II Nr. 278/2000 als gesetzwidrig aufgehoben werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 102/2007× zu Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten

Änderungen durch diese Kundmachung

Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten 1