BGBl. II Nr. 117/2007
Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Änderungen durch diese Kundmachung
Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern
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§ 3neu
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