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BGBl. II Nr. 117/2007

kundgemacht 01.06.2007
Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Feststellung der Eignung von Vereinen, zum Sachwalter bestellt zu werden sowie Patientenanwälte und Bewohnervertreter namhaft zu machen
Kundmachung BGBl. II Nr. 117/2007× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern neu
§ 4neu

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