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BGBl. II Nr. 156/2007

kundgemacht 03.07.2007
Erlassung der Verordnung, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden, (QS-VO-Blut) und Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut und der AMBO 2005
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden, (QS-VO-Blut), erlassen wird, und die Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut und die AMBO 2005 geändert werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 156/2007× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen (QS-VO-Blut) neu
§ 19neu

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