BGBl. II Nr. 2/2007
Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung der Leiter von Organisationseinheiten gemäß § 17a BHG zu überplanmäßigen Ausgaben
Änderungen durch diese Kundmachung
Ermächtigung des Leiters der "Support Unit Zentrales Melderegister" zu überplanmäßigen Ausgaben
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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