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BGBl. II Nr. 32/2007

kundgemacht 07.02.2007
Name und Emblem des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (Rotterdam Konvention)
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (Rotterdam Konvention)
Kundmachung BGBl. II Nr. 32/2007× zu Rotterdam Konvention

Änderungen durch diese Kundmachung

Rotterdam Konvention neu