BGBl. II Nr. 390/2007
Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Änderungen durch diese Kundmachung
Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht
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§ 3neu
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