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BGBl. II Nr. 390/2007

kundgemacht 27.12.2007
Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei im Rahmen der Akteneinsicht
Kundmachung BGBl. II Nr. 390/2007× zu Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht×

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Gebühren für die Herstellung von Kopien im Rahmen der Akteneinsicht neu
§ 4neu

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