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BGBl. III Nr. 100/2007

kundgemacht 31.08.2007 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 100/2007× zu Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.09.2007 · idF BGBl. III Nr. 100/2007 Art. 15↗RIS↗

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, dass ihre jeweiligen innerstaatlichen Verfahren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind.