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BGBl. III Nr. 138/2007

kundgemacht 28.12.2007
Suspendierung im Verhältnis zur Russischen Föderation von Art. 14 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuer mit Wirkung vom 1. Jänner 2008
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Suspendierung im Verhältnis zur Russischen Föderation von Art. 14 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuer mit Wirkung vom 1. Jänner 2008
Kundmachung BGBl. III Nr. 138/2007×

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