legen alle vier Jahre in ihren Berichten an die UNESCO geeignete Informationen über die zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet und auf internationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen vor;
BGBl. III Nr. 34/2007
Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9 – Informationsaustausch und Transparenz
Die Vertragsparteien
- Litera a
- Litera bbezeichnen eine Kontaktstelle, die für den Informationsaustausch in Zusammenhang mit diesem Übereinkommen verantwortlich ist;
- Litera clegen Informationen betreffend den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vor und tauschen diese mit anderen aus.