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BGBl. III Nr. 37/2007

kundgemacht 03.04.2007
Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Geänderte Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 37/2007× zu Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung 9