Öffentliche Verkehrsmittel
BGBl. III Nr. 48/2007
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Zusammenarbeit im Transportsektor in allen Formen zu fördern. Dies soll Folgendes beinhalten:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Unterirdische Verkehrssysteme
- Ziffer 3Eisenbahnen
- Ziffer 4Signalanlagen und Mautverwaltung
- Ziffer 5Seilbahnsysteme
- Ziffer 6sowie weitere Sektoren, welche von den Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.