BGBl. III Nr. 48/2007
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen Österreich und Venezuela
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel römisch sieben
Um die im vorliegenden Abkommen vorgesehene Zusammenarbeit umzusetzen, können die Vertragsparteien zusätzliche Abkommen in Bereichen von gemeinsamen Interesse abschließen, in denen die zu erreichenden Ziele und Projekte festlegt werden.