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BGBl. I Nr. 107/2008

kundgemacht 21.07.2008
Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“
Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“
Kundmachung BGBl. I Nr. 107/2008× zu Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“

Änderungen durch diese Kundmachung

Haftungsübernahme für die Ausstellung „Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder“ neu