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BGBl. I Nr. 64/2008

kundgemacht 07.05.2008
Schaffung einer einmaligen Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich
Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 64/2008× zu Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung

Änderungen durch diese Kundmachung

Erinnerungszuwendung für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung neu