BGBl. II Nr. 122/2008
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Änderungen durch diese Kundmachung
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
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§ 2neu
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