Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 122/2008

kundgemacht 09.04.2008
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Kundmachung BGBl. II Nr. 122/2008× zu Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“ neu
§ 3neu

lädt …