BGBl. II Nr. 122/2008
Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Verwendung der Begriffe „Winzer“ und „Weingut“ sowie „Reserve“ und „Premium“