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BGBl. II Nr. 17/2008

kundgemacht 17.01.2008
Namen und Emblem des Türkischen Normungsinstituts (TSE) und Namen und Emblem, welche mit Erlaubnis des Untersekretariats für Außenhandel der Türkei verwendet werden und sich auf hochqualitative türkische Produkte beziehen
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Türkischen Normungsinstituts (TSE) und den Namen und das Emblem, welche mit Erlaubnis des Untersekretariats für Außenhandel der Türkei verwendet werden und sich auf hochqualitative türkische Produkte beziehen
Kundmachung BGBl. II Nr. 17/2008× zu Namen und Emblem - Türkisches Normungsinstitut (TSE)

Änderungen durch diese Kundmachung

Namen und Emblem - Türkisches Normungsinstitut (TSE) neu