BGBl. II Nr. 17/2008
Namen und Emblem des Türkischen Normungsinstituts (TSE) und Namen und Emblem, welche mit Erlaubnis des Untersekretariats für Außenhandel der Türkei verwendet werden und sich auf hochqualitative türkische Produkte beziehen
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Türkischen Normungsinstituts (TSE) und den Namen und das Emblem, welche mit Erlaubnis des Untersekretariats für Außenhandel der Türkei verwendet werden und sich auf hochqualitative türkische Produkte beziehen
Änderungen durch diese Kundmachung
Namen und Emblem - Türkisches Normungsinstitut (TSE)
neu