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BGBl. II Nr. 202/2008

kundgemacht 17.06.2008
Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind
Kundmachung BGBl. II Nr. 202/2008× zu Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind neu