BGBl. II Nr. 256/2008
Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen; Aufhebung der Verordnung über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen erlassen und die Verordnung über die Lehrpläne der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und über den Lehrplan der Bauhandwerkerschulen aufgehoben wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne - Werkmeisterschulen und Lehrplan der Bauhandwerkerschulen
aufgehoben
Art. 1 § 2aufgehoben
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Art. 1 § 5aufgehoben
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Art. 1aufgehoben
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Art. 1 § 1aufgehoben
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Art. 1 § 3aufgehoben
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Art. 1 § 4aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Anl. 1/02aufgehoben
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Anl. 1/03aufgehoben
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Anl. 1/04aufgehoben
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Anl. 1/05aufgehoben
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Anl. 1/06aufgehoben
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Anl. 1/07aufgehoben
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Anl. 1/08aufgehoben
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Anl. 1/09aufgehoben
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Anl. 1/10aufgehoben
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Anl. 1/11aufgehoben
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Anl. 1/12aufgehoben
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Anl. 1/13aufgehoben
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Anl. 1/14aufgehoben
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Anl. 1/15aufgehoben
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Anl. 1/16aufgehoben
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Anl. 1/01aufgehoben
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Anl. 1/01aufgehoben
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Anl. 2aufgehoben
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Anl. 2aufgehoben
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Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen
neu
§ 4neu
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Art. 3neu
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