BGBl. II Nr. 261/2008
Änderung der Verordnung über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren
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Anl. 2aufgehoben
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