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BGBl. II Nr. 261/2008

kundgemacht 21.07.2008
Änderung der Verordnung über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 261/2008× zu Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren 36
§ 4geändert

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