BGBl. II Nr. 276/2008
Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum Tragen der Dienstbekleidung und zum Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Änderungen durch diese Kundmachung
Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …
§ 4neu
lädt …
§ 5neu
lädt …
§ 9neu
lädt …
Anl. 1neu
lädt …
Anl. 2neu
lädt …