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BGBl. II Nr. 276/2008

kundgemacht 29.07.2008
Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zum Tragen der Dienstbekleidung und zum Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten
Kundmachung BGBl. II Nr. 276/2008× zu Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten

Änderungen durch diese Kundmachung

Tragen der Dienstbekleidung und Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten neu