BGBl. II Nr. 286/2008
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Vergütung an Träger der Krankenversicherung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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