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BGBl. II Nr. 286/2008

kundgemacht 07.08.2008 RIS↗
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Kundmachung BGBl. II Nr. 286/2008× zu ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage neu § 0↗RIS↗