BGBl. II Nr. 286/2008
Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu